Zum Urteil des Europäischen Gerichthof im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Ungarn
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
"Das EuGH-Urteil zeigt deutlich: Die Rechte von Schutzsuchenden in der Europäischen Union dürfen nicht nach Gutdünken geschleift werden. Dies muss auch die Bundesregierung zur Kenntnis nehmen und einerseits klare Worte der Kritik für den menschenfeindlichen Kurs Viktor Orbáns finden. Gleichzeitig sollte sie beachten, dass sich der EuGH explizit gegen die Art der Unterbringung in den ungarischen Transitzentren ausspricht, die aus Sicht der Richter einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung gleichkommt. Die jüngsten Vorschläge des Bundesinnenministeriums zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems sehen nämlich geschlossene Einrichtungen an den europäischen Außengrenzen zur Durchführung von so genannten Vorprüfungen vor. Doch gerade die Unterbringung in geschlossenen Lagern ohne vorherige Anordnung und ohne triftigen Grund werten die Richter als Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihre eignen Vorschläge entsprechend des EuGH-Urteils anpasst und endlich tragfähig und europarechtskonform gestaltet. Nicht zuletzt angesichts der Tatsache, dass Deutschland ab dem 1. Juli 2020 die EU-Ratspräsidentschaft übernimmt."
Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe erklärt:
"Ob Notstandsgesetzgebung, Beschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit, Hausdurchsuchungen bei politischen Gegnerinnen und Gegnern oder unmenschliche Behandlung von Asylsuchenden: Ungarn agiert unter Führung von Viktor Orbán immer autoritärer. Vor unseren Augen entsteht ein autokratischer Staat - mitten in Europa. Das muss verhindert werden. Die EU-Kommission darf es nicht mehr bei halbherzigen Rügen belassen. Die Europäische Volkspartei mit ihren Mitgliedern CDU und CSU muss sich fragen lassen, wie sie Demokratie-Verächter wie Orbán und seine Fidesz-Partei weiterhin in ihren Reihen dulden kann."
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