Kabinettsbeschluss zum Lieferkettengesetz
Zur Befassung des Bundeskabinetts mit dem Referentenentwurf für das so genannte Lieferkettengesetz erklären Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Der vorliegende Entwurf muss im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens deutlich nachgebessert werden. Die Verkürzung der Lieferkette auf die erste Zulieferstufe untergräbt die Leitprinzipien der Vereinten Nationen, die durch das Gesetz ja eigentlich umgesetzt werden sollen. Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in Textilfabriken, Minen und auf Plantagen werden vom Gesetz gar nicht erfasst. Aufgrund der fehlenden Haftungsregelung bleibt es für Betroffene nahezu unmöglich, das erfahrene Unrecht einzuklagen. Dieser riesige blinde Fleck in der Vorlage der Bundesregierung macht das Gesetzesvorhaben zu einem stumpfen Schwert im Kampf gegen die Ausbeutung von Mensch und Umwelt. Auch dass nur sehr große Unternehmen unter das Gesetz fallen, schränkt die Wirksamkeit des Gesetzesvorschlags massiv ein. Den Betroffenen ist es egal, wie groß das Unternehmen ist, das für ihr Leid verantwortlich ist. Darüber hinaus wäre im Umweltbereich deutlich mehr drin gewesen. Der bislang gefundene Formelkompromiss wird leider wenig zum Umweltschutz in den Lieferketten deutscher Unternehmen beitragen. Den schwachen Referentenentwurf gilt es nun im parlamentarischen Verfahren zu retten. Wir werden hierzu konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen. Die Chance auf effektiven Umwelt- und Menschenrechtsschutz in internationalen Lieferketten darf nicht vertan werden. Es muss verhindert werden, dass dieser schwache Kompromiss zur Blaupause für die europäische Gesetzgebung wird.
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