Sommerwirtschaftsempfang: Wirtschaft & Menschenrechte
Im Mittelpunkt meines diesjährigen Sommerwirtschaftsempfangs stand das Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Nach einem äußerst informativen und spannenden Vortrag von Michael Windfuhr, dem stellvertretenden Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, über die Möglichkeiten und Verpflichtungen von Unternehmen, sich für die Einhaltung der Menschenrechte in den eigenen Lieferketten einzusetzen, diskutierte ich mit der grünen Münchner Oberbürgermeisterkandidatin Katrin Habenschaden und Michael Windfuhr über Lösungsansätze und die Rolle der Politik. Moderiert wurde die Diskussionsrunde von Martina Merz von UnternehmensGrün. Auch die Gäste aus der Wirtschaft beteiligten sich interessiert und engagiert an der Aussprache.
Seit der Verabschiedung der Leitprinzipien „Wirtschaft und Menschenrechte“ im Jahr 2009 sind sowohl Staaten als auch Unternehmen aufgefordert, sich für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen. Da dies Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ist, ist es ein Thema, um das kein Unternehmen mehr herum kommt. Jedoch gibt es in vielen Ländern sehr unterschiedliche Regelungen, in Deutschland überprüfen Unternehmen bisher lediglich auf freiwilliger Basis ihre Zulieferer. Wichtig ist daher, dass es europäische, am besten internationale Regelungen gibt, die Klarheit für Unternehmen schaffen und Regierungen zur Durchsetzung der Menschrechte bewegen. Auch müssen ärmere Länder, die oft keine finanziellen Mittel zur Einrichtung von Kontrollmechanismen haben, unterstützt werden.
Aber auch hierzulande müssen wir genau hinschauen: So müssen beispielsweise Wanderarbeiter*innen aus Osteuropa in Deutschland oft zu katastrophalen Bedingungen arbeiten, z.B. in der Fleisch verarbeitenden Industrie, im Bauwesen oder der Logistik. Hier können auch die Kommunen aktiv werden, indem sie regelmäßige Kontrollen durchführen, bei der kommunalen Beschaffung auf fair hergestellte Produkte setzen oder bei städtischen Finanzanlagen menschenrechtliche Aspekte berücksichtigen.
Unternehmen, die freiwillig ihre Lieferketten offenlegen und sich selbst Standards auferlegen, dürfen nicht für ihre Transparenz bestraft werden. Freiwilligkeit ist jedoch kein verlässliches Mittel, um die Einhaltung der Menschenrechte durchzusetzen. Es braucht das ganze Instrumentarium der Politik, von der Beratung der Unternehmen über positive Anreize bis hin zu verpflichtenden Vorgaben und deren Kontrolle.
Deutlich wurde aber auch: Verbraucher*innen können auf Grund immer komplexerer Lieferketten nie mit Sicherheit sagen, unter welchen Bedingungen ein Produkt hergestellt wurde. Selbst mit entsprechenden Verbraucher-Apps auf dem Handy bleibt die Geschichte der marktregulierenden Kundin ein Märchen. Vom Supermarkt, über Kleidung bis hin zum Smartphone: alle verfügbaren Produkte scannen oder kennen – dafür reicht kein Menschenleben!
Das Fazit der engagierten und differenzierten Debatte: Es ist an der Zeit, dass wir uns nicht nur zu einer menschenrechtsorientierten Außenpolitik bekennen sondern ebenso zu einer menschenrechtsorientierten Wirtschaftspolitik.
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