Zur Beendigung der Frontex-Mission in Ungarn
Zur Beendigung der Frontex-Mission in Ungarn erklären Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik, und Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik:
Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
Wir sind erleichtert darüber, dass unser parlamentarischer Druck auf Frontex-Direktor Leggeri zur Beendigung der Mission in Ungarn geführt hat. Es ist die einzig richtige Antwort auf die eklatanten Menschenrechtsverletzungen an der ungarisch-serbischen Grenze. Bedauerlicherweise hat es dafür erst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gebraucht. Scheinbar hat sich die europäische Grenzschutzagentur immerhin in diesem Einsatz selbstkritisch mit den schwierigen Zuständigkeitsverhältnissen zwischen Frontex und Einsatzland auseinandergesetzt. Dieselbe Offenheit wünschen wir uns auch für die Missionen an den anderen europäischen Außengrenzen. Denn eines muss ganz klar sein: Wenn europäische Mitgliedstaaten systematisch völkerrechtswidrig Asylsuchende zurückweisen, dann muss die Konsequenz daraus eine Beendigung der Kooperation mit den nationalen Grenzbehörden sein. Angesichts der erschreckend gut dokumentierten Pushback-Vorwürfe in der Ägäis und an der bosnisch-kroatischen Grenzen müssen jetzt auch diese beiden Missionen zwingend auf den Prüfstand.
Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik:
Zum ersten Mal in der Geschichte von Frontex hat die europäische Grenzschutzagentur einen Einsatz aufgrund massiver Menschenrechtsverletzungen eines EU-Mitgliedstaates beendet. Das ist ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft wie das Hungarian Helsinki Committee, das immer wieder die Brüche des Völkerrechts durch ungarische Beamtinnen und Beamte dokumentiert und öffentlich gemacht hat. Aber es ist auch ein starkes Signal für die Menschenrechte. Das Verbot der Nicht-Zurückweisung als elementarer Bestandteil der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention muss zwingend in Frontex-Einsätzen eingehalten werden. Insbesondere auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Asylpraxis in Ungarn ist ein Meilenstein zum Schutz der Rechte von Asylsuchenden.
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