Zur Wahlrechtsreform in Hongkong
Anlässlich der vom Nationalen Volkskongress beschlossenen Wahlrechtsreform in Hongkong erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, und Jürgen Trittin, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:
Die vom Nationalen Volkskongress beschlossene Wahlrechtreform in Honkong ist das Ende der Demokratie und vertraglich zugesagten Autonomie Hongkongs. Das ist eine dunkle Stunde für die Demokratie und internationales Recht. Erneut glänzt die chinesische Führung durch internationale Unzuverlässigkeit. China verstößt mit der Wahlrechtsreform gegen seine eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen nach Deng Xiaopings Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“. Die pro-demokratische Opposition soll systematisch von den Wahlen des Hongkonger Parlaments ausgeschlossen werden. Man bekommt den Eindruck, dass die chinesische Führung zunehmend paranoid agiert.
Der Verlust von Rechtssicherheit in Hongkong muss Europa und Deutschland eine Warnung sein. Chinas Bekenntnisse zu Multilateralismus und internationalem Recht werden gerade in Hongkong dementiert. Chinas Feldzug gegen Demokratie, Autonomie und Rechtsstaatlichkeit in Hongkong, seine Verletzung des völkerrechtlichen Vertrages mit Großbritannien, muss Konsequenzen für die laufenden Verhandlungen zu einem Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China haben. Unter dem Grundsatz „Ein Land, ein System“ gibt es keine Rechtssicherheit für Investitionen in China, die wegen der Rechtssicherheit heute noch überwiegend über Hongkong abgewickelt werden.
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